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Manfred Orth kennt die Steuerrechtsanwendung „von beiden Seiten“:
Anfangs war er 6 Jahre in der hessischen Finanzverwaltung (zuletzt als Körperschaftsteuer-Referent der OFD Frankfurt a. M.) tätig (1977 bis 1983). Danach war er 26 Jahre Partner in den Steuerabteilungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und in einer Anwaltskanzlei, nämlich bei Deutsche Treuhand Gesellschaft bzw. KPMG (1983 bis 1993), Rädler, Raupach, Bezzenberger bzw. Oppenhoff & Rädler (1993 bis 2001) sowie Ernst & Young (2001 bis 2010). Sein beruflicher Standort war durchweg Frankfurt a.M, mit Ausnahme eines halben Jahres in New York (1992). Seit 2010 ist Manfred Orth selbständig als Berater tätig; seit 2015 auch als Of Counsel von Peters, Schönberger & Partner, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, München

Seine Expertise im Steuerrecht kommt auch in seinen zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen zum Ausdruck.